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Unsere Leistungen in der ambulanten Pflege

Mit unserem breiten Leistungsspektrum unterstützen wir Sie zuverlässig im Alltag und entlasten Ihre Familie – für mehr Lebensqualität zuhause.

01Grundpflege

Grundpflege nach SGB XI

Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung.

Was ist das?

Die Grundpflege umfasst alltägliche Hilfen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Ziel ist es, Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung zu unterstützen und ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.

Wer zahlt?Die Kosten übernimmt in der Regel die Pflegekasse, sobald ein Pflegegrad (2–5) vorliegt. Je nach Pflegegrad steht monatlich ein festes Budget für ambulante Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Pflegekraft unterstützt eine Seniorin bei der Körperpflege
02Behandlungspflege

Behandlungspflege nach SGB V

Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruck- & Blutzuckerkontrolle, Verbandswechsel.

Was ist das?

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ärztlich verordnet sind, z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, Wundversorgung oder Verbandswechsel. Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen diese Maßnahmen professionell und zuverlässig durch.

Wer zahlt?Die Kosten übernimmt in der Regel die gesetzliche oder private Krankenkasse, sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Pflegefachkraft misst den Blutdruck eines Seniors
03Hauswirtschaftshilfe

Hauswirtschaftshilfe

Hilfe im Haushalt, Einkaufen, Wäsche und Mahlzeitenzubereitung.

Was ist das?

Wenn alltägliche Aufgaben wie Putzen, Einkaufen, Kochen oder Wäsche zur Belastung werden – sei es durch Krankheit, Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen – unterstützen wir Sie gerne. Mit unserer Hauswirtschaftshilfe ermöglichen wir Ihnen, weiterhin in Ihrer gewohnten Umgebung zu leben und den Alltag so selbstständig wie möglich zu gestalten.

Wer zahlt?Mit Pflegegrad: Kostenübernahme durch die Pflegekasse, z. B. über Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege / Kombinationsleistungen.

Mit ärztlicher Verordnung (z. B. nach Krankenhausaufenthalt, Operation oder akuter Erkrankung): Die Krankenkasse kann die Kosten übernehmen – teilweise oder vollständig.
Unterstützung im Haushalt durch eine Pflegekraft
04Entlastungsleistung

Entlastungsleistung nach §45b SGB XI

Stundenweise Betreuung, Begleitung und Unterstützung für Angehörige.

Was ist das?

Die Entlastungsleistungen unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag. Dazu gehören z. B. stundenweise Betreuung, Begleitung bei Terminen, Hilfe im Haushalt oder Aktivitäten zur Förderung der Selbstständigkeit.

Wer zahlt?Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf einen monatlichen Betrag von 131 €, der von der Pflegekasse übernommen wird. Dieser Betrag kann für anerkannte Angebote der Entlastung und Betreuung genutzt werden.
Pflegekraft und Seniorin verbringen gemeinsam Zeit
05Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Vertretung, wenn pflegende Angehörige verhindert sind.

Was ist das?

Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen Entlastung, wenn sie verhindert sind – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder eigene Termine. In dieser Zeit übernimmt unser Pflegedienst zuverlässig die Betreuung und Pflege der Angehörigen.

Wer zahlt?Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad ab 2 vorliegt.
Pflegekraft unterstützt einen Senior bei Bewegungsübungen
06Demenzbetreuung

Demenzbetreuung

Einfühlsame Begleitung und Aktivierung bei Demenz.

Was ist das?

Die Betreuung von Menschen mit Demenz erfordert viel Geduld, Einfühlungsvermögen und fachliche Kompetenz. Unser Ziel ist es, Betroffene im Alltag individuell zu unterstützen, Strukturen zu schaffen und Angehörige zu entlasten.

Unsere Angebote

  • Förderung geistiger Fähigkeiten (Gedächtnistraining, Spiele, Gespräche)
  • Bewegung und Aktivierung (leichte Gymnastik, Spaziergänge, Tanzen)
  • Erhalt von Alltagskompetenzen (gemeinsames Kochen, Tisch decken)
  • Individuelle Betreuung und Biografiearbeit
  • Beratung und Entlastung für pflegende Angehörige
Wer zahlt?Die Kosten für Demenzbetreuung können über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) oder andere Leistungen der Pflegekasse abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Pflegekraft und Seniorin lachen gemeinsam im Freien
07Pflegeberatung

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Fachliche Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige.

Was ist das?

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und Ihre Angehörigen zu Hause gepflegt werden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst wahrzunehmen. Diese Beratung dient der Qualitätssicherung und soll sicherstellen, dass die häusliche Pflege fachgerecht unterstützt wird. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig.

Wie läuft die Beratung ab?

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, beraten individuell zu Pflegethemen und geben praktische Tipps für den Alltag. Auf Wunsch kann die Beratung auch in unseren Räumen oder per Videokonferenz stattfinden.

Wer benötigt die Beratung?

  • Pflegegrad 1: Beratung ist freiwillig, aber empfohlen
  • Pflegegrad 2–3: mindestens einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4–5: mindestens einmal pro Vierteljahr

Wird die Beratung nicht rechtzeitig durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig an die nächsten verpflichtenden Termine.

Wer zahlt?Die Kosten für den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Pflegeberatung im häuslichen Umfeld
08Pflegeschulung

Pflegeschulung

Anleitung und Unterstützung für pflegende Angehörige.

Was ist das?

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen möchten, sich aber bei bestimmten Pflegetätigkeiten unsicher fühlen, unterstützen wir Sie mit einer individuellen Pflegeschulung. Diese wird von unseren qualifizierten Pflegefachkräften direkt bei Ihnen zu Hause durchgeführt – kostenfrei für Sie, da die Pflegekasse die Kosten übernimmt.

Ziele der Schulung

In der Pflegeschulung vermitteln wir praxisnahes Wissen und zeigen, wie Sie Pflegeaufgaben sicher und kompetent meistern können, z. B.:

  • Umgang mit Hilfsmitteln und Unterstützung bei der Mobilität
  • Fachgerechte Körperpflege und sichere Medikamentengabe
  • Ernährung, Lagerung und Vorbeugung von Folgeerkrankungen
  • Tipps für Stressbewältigung und Entlastung im Pflegealltag

Ihr Vorteil

Unsere Pflegeschulung stärkt Ihr Selbstvertrauen, gibt Ihnen Sicherheit im Umgang mit Pflegesituationen und entlastet Sie spürbar. So können Sie die Versorgung Ihrer Angehörigen professionell, liebevoll und zuverlässig übernehmen.

Wer zahlt?Die Pflegeschulung nach § 45 SGB XI ist für Sie kostenfrei – die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.
Anleitung pflegender Angehöriger durch eine Fachkraft
09Wundversorgung

Wundversorgung

Professionelle Behandlung und Kontrolle von Wunden.

Was ist das?

Wunden sind nicht nur körperlich belastend, sondern können auch den Alltag stark einschränken und ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen. Deshalb ist eine regelmäßige, professionelle Versorgung durch geschulte Pflegefachkräfte besonders wichtig.

Unsere Leistung

Wir übernehmen die fachgerechte Versorgung von akuten und chronischen Wunden direkt bei Ihnen zu Hause. Unsere examinierten Pflegekräfte verfügen über spezielle Qualifikationen in der modernen Wundbehandlung und sorgen dafür, dass Heilungsprozesse optimal unterstützt werden.

Welche Wunden versorgen wir?

  • Chronische Wunden (z. B. Dekubitus, Ulcus cruris, diabetisches Fußsyndrom)
  • Postoperative Wunden nach Eingriffen oder Operationen
  • Akute Wunden nach Verletzungen, Stürzen oder Unfällen
  • Infizierte oder schwer heilende Wunden
  • Wunden mit Drainagen oder Katheteraustritten
Wer zahlt?Die Wundversorgung ist Teil der Behandlungspflege nach SGB V und wird vom Arzt verordnet. Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse nach Genehmigung – für Sie entsteht normalerweise kein zusätzlicher Aufwand.
Fachgerechte Wundversorgung durch eine Pflegefachkraft
Kosten & Kostenübernahme

Wer zahlt welche Leistung?

Die meisten unserer Leistungen werden von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, was Ihnen zusteht.

  • Pflegekasse (SGB XI): Grundpflege, Entlastungsleistung, Verhinderungspflege, Demenzbetreuung.
  • Krankenkasse (SGB V): Behandlungspflege und Wundversorgung auf ärztliche Verordnung.
  • Kostenfrei für Sie: Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI und Pflegeschulung nach §45 SGB XI.
Rund um die Uhr erreichbar

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Wir beraten Sie gerne persönlich & unverbindlich – auch kurzfristig, etwa bei einer plötzlichen Krankenhausentlassung.

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